Brandings

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

 

Für alle Leistungen von Brandings Kanzlei- & Schreibdienstleistungen, Film- und Drehbuchprojekte, Melanie Nemeyer, gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen und Nebenabreden von diesen AGB sind nicht getroffen. Von Änderungen der AGB wird der Auftraggeber drei Wochen vorher informiert. Der Auftraggeber erhält die AGB ausgehändigt.

Vertragsparteien sind der jeweilige Auftraggeber und Brandings - Kanzlei- & Schreibdienstleistungen, Film- und Drehbuchprojekte, Inhaberin Melanie Nemeyer, Görresstraße 17, 85435 Erding, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Erding. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.


 

2. Geltungsbereich

Sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Auftraggeber erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen AGB erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen AGB Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung.

Gegenbestätigungen des Auftragebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.


 

3. Dienstleistungsvertrag / Dienstleistungsvereinbarung

 

Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Die Leistungserbringung ist für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart worden ist.

Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrages des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder des Zugangs der Auftragsbestätigung per eMail. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, soald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server, auf dem sich der eMail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an. Soweit im Folgenden nichts Anderweitiges bestimmt ist, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und Umfang des Auftrages sowie die Vergütung. Die Angaben hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringenden Leistungen im Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweichen sollten, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

 

 

 

4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang, Lieferung


 

Die Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich zur Unterstützung und auf Anweisung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Der Auftraggehmer übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Autraggebers verfassten Dokumente und recherchierten Internetseiten nicht verantwortlich. Der Auftraggehmer wird die Leistungen entsprechend den AGB und dem Stand der Technik erbringen.
Die Lieferung der ausgeführten Leistungen erfolgt auf dem jeweils vereinbarten Übertragungsweg (per eMail, Telefax oder sonstigen Datenträgern, Postsendung, Zustellung durch Boten oder persönlicher Übergabe. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Das Risiko, dass bei der Übertragung Daten verloren gehen oder diese unvollständig oder verfälscht beim Auftraggeber ankommen, trägt allein der Auftraggeber, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers vorliegen. Dasselbe gilt auch bei anderweitiger Lieferung.

 


5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers


 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers bzw. seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umgang und für den Auftragenehmer unentgeltlich, erbracht werden. Alle Unterlagen, die vom Auftragnehmer für notwendig erachtet werden, werden unverzüglich nach Anforderung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ist eine wesentliche Pflicht.

Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen auszuhändigen und alle mit dem Auftrag zusammenhängenen Dateien zu löschen. Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.


  

6. Termine & Lieferfristen

 

 


Der Auftragnehmer ist grundsätzlich bemüht, sämtliche Aufträge schnell, termin- und fristgerecht auszuführen. Sollten Verzögerungen zustande kommen, so ist der Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die in den Verträgen genannten Termine oder Fristen zur Ausführung der Leistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Parteien schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, anderenfalls sind genannte Termine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist für eine Leistung nachweisbar auf Hindernisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird der Termin bzw. die Frist angemessen verlängert. Verstreicht diese Nachfrist fruchtlos, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Schadenersatzanspruch ist - außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - ausgeschlossen.



 

7. Vergütung und Fälligkeit


 


Die Vergütung der Leistung wird jeweils vertraglich vereinbart. Erfolgt eine Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand, wird auf der Grundlage von Tätigkeitsberichten des Auftragnehmers abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden erstellt werden. Für Eilaufträge und Aufträge an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils nach Abschluss des Auftrages.
Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen liegt, so ist der Auftragnehmer auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt. 


Der Auftragnehmer behält sich vor, insbesondere bei größeren Aufträgen von Erstkunden, auf eine angemessene Vorauszahlung von höchstens 30 % der geschätzten Auftragssumme zu bestehen und erst nach deren Zahlung die in Auftrag gegebenen Leistungen auszuführen.
Der Auftraggeber trägt ferner die Versandkosten (Porto etc.) für die Übermittlung der ausgeführten Leistungen, sofern diese nicht durch elektronische Datenfernübertragung erfolgt.

Die Rechnungssumme ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadenersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.


Die Preise gemäß der an den Auftraggeber übersandten Preisliste verstehen sich in Euro zuzüglich  der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Angaben zu Leistungen und Preisen sind freibleibend und unverbindlich.


 


 

8. Leistungsmängel


 


Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Störungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 50 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung. Es besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden bzw. Folgeschäden des AG.


 

9. Stornierung des Auftrages

 


Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und die bereits fertig gestellten Teile der in Auftrag gegebenen Leistungen zu vergüten. 


 

 

10. Störungen, höhere Gewalt


 

 

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden bzw. Verzögerungen, die auf Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen, sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.


 

 

11. Datenschutz und Vertraulichkeit 

 

 


 

Die Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes ist für den Auftragnehmer eine Selbstverständlichkeit. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogrammen zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

Bei der Kommunikation per E-Mail kann die vollständige Datensicherheit vom Auftragnehmer nicht gewährleistet werden, so dass bei vertraulichen Informationen der Postweg empfohlen wird.

Alle Daten und Unterlagen, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber für die Bearbeitung und Durchführung des erteilten Auftrages zur Verfügung gestellt werden, werden Dritten gegenüber unzugänglich verwahrt und höchst vertraulich und entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Informations- und Telekommunikationsdienstgesetzes behandelt. In keinem Fall werden die erhobenen Daten an Dritte veräußert. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer auch keine Daten an Dritte weitergegeben.


Der Auftraggeber wird hiermit gem. § 33 I des Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form bearbeitet.

Personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegen und die von der zur Verschwiegenheit verpflichteten Stelle in Ausübung ihrer Berufs- oder Amtspflicht zur Verfügung gestellt worden sind, werden vom Auftragnehmer nur für den Zweck verarbeitet oder genutzt, für den der Auftragnehmer die Daten erhalten hat. Für einen anderen Zweck werden die Daten nicht verwendet.

Über Angelegenheiten des Auftraggebers, die beispielsweise Einzelheiten der Organisation und Einrichtung betreffen sowie über sämtliche Geschäftsvorgänge und Zahlen des internen Rechnungswesens, wird - auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung - absolute Verschwiegenheit gewahrt. Diese Verschwiegenheit bezieht sich auch auf die Belange der Kunden des Auftraggebers.

Alle vertragsinterne Tätigkeiten betreffenden Aufzeichnungen, Abschriften, Geschäftsunterlagen, Ablichtungen - gleich, ob geschäftlicher oder privater Vorgänge, die dem Auftragnehmer  überlassen oder von ihm angefertigt werden, sind stets vor Einsichtnahme Unbefugter geschützt.

Auf Wunsch erhält der Auftraggeber zusätzlich eine unterzeichnete schriftliche Verschwiegenheitserklärung vom Auftragnehmer.


12. Salvatorische Klausel

 

Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 




Stand: 01.06.2014